Geschehen

Vechta, am 15. Mai 1893 Abends 8 ½ Uhr in Pulsforts Gasthause

Da seit einiger Zeit die Bedienung der Herren Geistlichen bei feierlichen Gottesdiensten von vielen Bürgern Vechtas recht mangelhaft und nicht der hohen Feier der Handlung entsprechend befunden worden war, hatte sich zur Abstellung dieser Mängel für die Errichtung eines kirchlichen Vereins, welcher sich die Aufgabe stellt, bei allen feierlichen Gottesdiensten die von Laien wahrzunehmenden Hülfsleistungen durch seine Mitglieder in würdiger und erbaulicher Weise zu besorgen, eine erfreuliche Stimmung geltend gemacht.

Nachdem nun für Errichtung eines solchen Vereins eifrig agitirt und auch eine Liste zur Beitrittserklärung zum genannten Verein circuliert hatte, waren, nachdem bereits am 5. d. Mts. eine vorberathende Versammlung hier stattgefunden hatte, auf geschehene Ladung  heute hier folgende Bürger versammelt:

1. Franz Pundsack,
2. Hermann Berding
3. Eduard Auling
4. Anton Fortmann (Boels)
5. Carl Salen
6. Wilhelm Fortmann
7. August Gerhardi
8. Heinrich Brackmann
9. Heinrich Schröder
10. Franz Landwehr
11. Heinrich Krümpelbeck
12. August Seiffert
13. Anton Schröder
14. Franz Koch
15. Clemens Arck
16. Anton Konerding

welche sich sämtlich  zum Beitritt in der Verein durch Namensunterschrift bereit erklärt hatten, um über die Constituierung des Vereins und die Aufstellung der derfälligen Statuten sich zu berathen und Beschluß zu fassen.

Es waren außerdem die Pfarrgeistlichen geladen und davon Herr Pfarrer Brinkmann und Herr Vicar Klostermann erschienen.

Nachdem sämtliche Anwesende sich für die Errichtung eines obgedachten Vereins ausgesprochen und die Nothwendigkeit und hohe Bedeutung desselben dargethan worden, wurde von den Anwesenden ein kirchlicher Verein mit dem Namen St. Georgs Verein gegründet.

Hierauf wurde die Wahl eines Vorstandes vorgenommen und wurden per Acclamation gewählt: Franz Pundsack als I. Vorsitzender, Hermann Berding als II. Vorsitzender und Franz Landwehr als Schrift- und Kassenführer. Die Genannten nahmen die Wahl an. -

Darauf wurde zur Feststellung der Statuten geschritten und nach längerer Debatte die in dieselben aufzunehmenden Hauptpunkte festgestellt.

Da jedoch wegen Kürze der Zeit eine gründliche und wörtliche Ausarbeitung des Statuts nicht wohl thunlich erschien, wurde der Schriftführer mit der baldthunlichen Ausarbeitung desselben nach den in der Versammlung kund gegebenen Grundsätzen beauftragt. In Betreff des Beitrags der Mitglieder wurde beschlossen, vorläufig von jedem Mitgliede 1 M. jährlichen Beitrag zu erheben und zwar beim Eintritt in den Verein, welcher dann alljährlich im Monat Mai wieder zu erneuern ist.

Herr Pfarrer Brinkmann welchem die directe Oberaufsicht über den St. Georgs Verein zuerkannt wurde, genehmigte die Constituierung des Vereins und erklärte sich bereit, in allen Fällen, wo die Mitwirkung des Vereins beim feierlichen Gottesdienste wünschenswerth sei, davon dem Vorsitzenden des Vereins rechtzeitig Nachricht zu geben, damit derselbe das Erforderliche anordnen könne, worauf die Versammlung geschlossen wurde.

Vorgelesen, genehmigt, unterschrieben

Der Pfarrer
gez. Brinkmann
gez. Pundsack
gez. Landwehr

 


 

Wörtliche und buchstabengetreue Abschrift des Originals, welches Pfarrer Brinkmann persönlich handschriftlich verfasst hat, durch Joseph Burhorst