Die heute noch unverändert gültigen Statuten des St. Georgs-Vereins von 1893 geben den Georgsrittern einen Hinweis, wie sie ihr Leben und Handeln gestalten sollen. Im Wesentlichen lassen sich daraus fünf Aufgaben ableiten:

  • beim Gottesdienst Hilfeleistungen erbringen
  • Ordnung der Prozessionen vorbereiten
  • der Kirche loyal dienen und sich beteiligen
  • einen katholischen Lebenswandel führen
  • Eintracht untereinander fördern