Die heute noch unverändert gültigen Statuten des St. Georgs-Vereins von 1893 geben den Georgsrittern einen Hinweis, wie sie ihr Leben und Handeln gestalten sollen. Im Wesentlichen lassen sich daraus fünf Aufgaben ableiten:
- beim Gottesdienst Hilfeleistungen erbringen
- Ordnung der Prozessionen vorbereiten
- der Kirche loyal dienen und sich beteiligen
- einen katholischen Lebenswandel führen
- Eintracht untereinander fördern